Mit den LernPiloten durchs Leben gehen
Die LernPiloten fokussieren sich auf drei Bereiche in der Begleitung. Damit ermöglichen wir Ihrem Kind trotz individueller Beeinträchtigung die bestmögliche Teilhabe an Bildung und somit den Besuch Ihrer Wunsch-Bildungsstätte. Wir wissen um die Wichtigkeit und die Komplexität des Inklusionsauftrages. Im Mittelpunkt steht für uns immer das Individuum und damit die persönlichen Bedürfnisse, die stets verschiedene Anforderungen mit sich bringen. Neben dem fachlichen Aspekt berücksichtigen wir vor allem die menschliche Komponente und betrachten unsere Schul- und Individualbegleiter als LernPiloten, die Ihr Kind auf dem Weg in ein selbstständiges Leben begleiten, fördern und fordern.
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) soll jeder Mensch ungeachtet seiner individuellen Beeinträchtigungen uneingeschränkten Zugang zu Bildung erhalten. Im Vergleich zur Schulbegleitung wird der Begriff der Individualbegleitung in Zusammenhang mit der Begleitung Ihres Kindes in Kindertagesstätten wie Krippen, Kindergärten und Horten mit Integrationsplätzen, aber auch schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) sowie heilpädagogischen Tagesstätten (HPT) verwendet. Dabei unterstützen unsere LernPiloten je nach Art
und Schwere der Beeinträchtigung die Kinder bei lebenspraktischen Verrichtungen, erledigen anfallende pflegerische Tätigkeiten und geben Orientierung bei der Bewältigung im Alltag. Für jedes Kind wird individuell der zeitliche Rahmen sowie der Umfang der Begleitung vereinbart. Die Qualifikation der Begleitperson richtet
sich nach dem Bedarf des einzelnen Kindes.
Um die bestmögliche Teilhabe in Kindertagesstätten zu gewährleisten, begleiten
die LernPiloten Ihr Kind durch den Kita-Alltag und unterstützen es – je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung – individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt. Die individuellen Zielsetzungen werden in Umfang und Inhalten gemeinsam mit den Ämtern und Ihnen festgelegt und im Rahmen von Hilfeplangesprächen regelmäßig überprüft. Selbstständigkeit wird von unseren LernPiloten in angemessenen Rahmen
gefordert und gefördert, damit wir Sie bestmöglich dabei unterstützen können Ihr Kind in ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Gemäß Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) soll jeder Mensch ungeachtet seiner individuellen Beeinträchtigungen uneingeschränkten Zugang zu Bildung erhalten. Mit diesem Grundsatz steht jedem Kind gesetzlich das Recht auf bestmögliche Teilhabe an Bildung zu (wohnortnah und in einem vertrauten Umfeld). Grundsätzlich ist die Eingliederungshilfe in jeder Schul- und Einrichtungsform möglich. Für jedes Kind wird individuell der zeitliche Rahmen sowie der Umfang der Begleitung vereinbart. Die Qualifikation der Begleitperson richtet sich nach dem Bedarf des einzelnen Kindes. Kinder mit Beeinträchtigung (körperlich, geistig, seelisch-emotional) werden im Rahmen der Eingliederungshilfe im Schulalltag im pflegerischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich von unseren erfahrenen Schulbegleitern gefördert und unterstützt. Bei der Auswahl des für Sie passenden Begleiters schauen wir genau auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes und suchen auf Grundlage von sozialen und emotionalen Kriterien den perfekten LernPiloten mit Ihnen aus. Die Betreuung bilden wir in einem 1:1-Verhältnis ab. Auf Wunsch können wir auch einer so genannten Pool-Bildung (1:2 Betreuung) nachkommen.
Die Hauptaufgabe der LernPiloten ist die bedarfsgerechte Unterstützung Ihres Kindes im Schulalltag. Unser Anspruch ist, dass Ihr Kind – je nach Schweregrad der Beeinträchtigung – weitestgehend selbstbestimmt am Schulalltag teilnimmt und bestmöglich in das soziale Gefüge und die Gemeinschaft integriert wird. Dabei geben unsere Schulbegleiter Hilfestellungen und ermöglichen es somit Defizite zu kompensieren. Die individuellen Zielsetzungen werden in Umfang und Inhalten gemeinsam mit den Ämtern und Ihnen festgelegt und im Rahmen von Hilfeplangesprächen regelmäßig überprüft. Eigenständiges Arbeiten wird von unseren LernPiloten in angemessenem Rahmen gefordert und gefördert, damit Ihr Kind in einem selbstbestimmten Leben durchstarten kann.
Unsere Leistungen
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) soll jeder Mensch ungeachtet seiner individuellen Beeinträchtigungen uneingeschränkten Zugang zu Bildung erhalten. Die LernPiloten unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung / chronischer Erkrankung bei der gleichberechtigten Teilhabe an Hochschul- und Universitätsveranstaltungen, der Inklusion im Studienalltag und / oder bei der Orientierung im Einrichtungsgebäude.
Die LernPiloten begleiten Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Weg zum erfolgreichen Studien-/ Berufsausbildungsabschluss. Dabei unterstützen sie – je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung – individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt. Die persönlichen Zielsetzungen werden in Umfang und Inhalten gemeinsam mit den Ämtern und Ihnen festgelegt und im Rahmen von Hilfeplangesprächen regelmäßig überprüft. Selbstständigkeit wird von unseren LernPiloten in angemessenen Rahmen gefordert und gefördert, damit wir gemeinsam in ein selbstbestimmtes Leben durchstarten können.
Unsere Leistungen
Grundsätzlich befassen sich die LernPiloten überwiegend mit den folgenden Krankheitsbildern:
Die Übernahme der Kosten ist einkommensunabhängig und erfolgt durch den Staat. Finanziert werden die Kosten für eine Schul- bzw. Individualbegleitung und die Studien- / Berufsbegleitung durch die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX. Die Kostenträger sind je nach Krankheitsbild die Sozialhilfeträger (Jugendämter, in Teilen Süddeutschlands auch Bezirke). Als Eltern stellen Sie den Antrag beim jeweils zuständigen Amt. Mehr erfahren Sie hier.
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